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Das Amt des Ortsheimatpflegers ist ein Ehrenamt. Ortsheimatpfleger existieren in vielen Orten Deutschlands, in Städten, in Gemeinden und in Gemeinde- und Stadtteilen. Oft sind Ortsheimatpfleger im Vorstand örtlicher Heimatvereine. In Westfalen sollen Ortsheimatpfleger Mitglied im Westfälischen Heimatbund sein, damit sie das damit verbundene Stimmrecht im Heimatbund erwerben. Auch in Bayern werden die Ortsheimatpfleger Mitglied beim Bayerischen Landesverein für Heimatpflege. Der Ortsheimatpfleger wird vom Kreisheimatpfleger bestellt.

Die Bestellung zum Ortsheimatpfleger erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber vier Jahre). Eine Wiederbestellung ist allerdings möglich. Das Amt endet durch Tod, Zeitablauf, Aufgabe des Amtes oder Widerruf der Bestellung durch den Kreisheimatpfleger.

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